Immobilienmakler Lörrach
07621 - 425 830
  • Start
  • Verkäufer
    • Wir verkaufen Ihre Immobilie
    • Verkäufer-Checkliste
    • Verkaufsstrategie
    • Online-Immobilien-Bewertung
    • Online-Seminar
    • eBook zum Immobilienverkauf
    • Immobilien News
  • Käufer
    • VIP Interessentenliste
  • Immobilien
    • Aktuelle Immobilien
    • Referenzen
  • Team
  • Kontakt

Baubranche: Bautipp: Vor Vertragsabschluss Baugrund untersuchen!

Mittwoch, 28. Februar 2018Immobilien NewsChristopher Lindermer

Ob Keller oder Bodenplatte – jedes Haus muss sicher gegründet werden, teilt der Verband Privater Bauherren e.V. aktuell mit. Entscheidend ist, dass die Beschaffenheit des Baugrundes bekannt ist und ein Baugrundgutachten erstellt wurde. Denn dieses liefert die Basis für die weitere Bauplanung.

Doch auch, wenn ein Gutachten vorliegt, sollten Bauherren sich nicht allein mit der Vorlage zufrieden geben, sondern auf die Ergebnisse achten. Demnach macht es den VPB-Experten zufolge keinen Sinn, die Bauplanung vor dem Gutachten zu erstellen. Denn je nach Beschaffenheit des Baugrunds können Konstruktion und Ausführung des Unterbaus erheblich variieren. Liegt bei Vertragsabschluss noch kein Gutachten vor, sehen sich Bauherren gegebenenfalls mit Nachträgen und Zusatzkosten konfrontiert.

Zwar haben Eigentümer nach dem neuen Bauvertragsrecht seit Anfang 2018 das Recht, einseitig eine Änderung der Leistung anzuordnen, doch handelt es sich hierbei um ein kompliziertes Verfahren. In jedem Fall sollten Bauherren die berechneten Kubikmeter Aushub mit den vertraglich vereinbarten Posten vergleichen, bevor sie die Rechnung anweisen. Handschriftlich geänderte Lieferscheine oder abweichende Lieferscheine des Fuhrunternehmens sollten ebenfalls nicht akzeptiert werden.

Quelle: VPB
© Fotolia.de / Maksym Dykha
Source: Immobilien-News

: Immobilien
Vorheriger Beitrag Energieeffizienz: Studie bestätigt: Wärmepumpen sind wichtigste Heiztechnik der Zukunft Nächster Beitrag Marktdaten: Studie: Für mehr Wohneigentum fehlt es an Eigenkapital

Kontaktinformation

BURKART Immobilien GmbH
Palmstraße 34
79539 Lörrach
Tel:  07621 - 425830
Fax: 07621 - 425831
info@burkart.immobilien

Geschäftszeiten

Montag:09:00-19:00
Dienstag:09:00-19:00
Mittwoch:09:00-19:00
Donnerstag:09:00-19:00
Freitag:09:00-19:00

 Route anzeigen

Anfahrt


Qualitätssiegel makler-empfehlung.de für BURKART Immobilien GmbH Immobilienmakler Erbbaurecht

BURKART Immobilien GmbH

Immobilienmakler Lörrach _ BURKART Immobilien GmbH
Facebook
Twitter
Google+
YouTube
RSS







Mit Freunden teilen

  • teilen  
  • teilen 
  • twittern  
  • teilen  
  • teilen  
  • teilen 

Auch hier für Sie tätig

Immobilienmakler Weil am Rhein
Immobilienmakler Rheinfelden
Immobilienmakler Schopfheim Immobilienmakler Grenzach-Wyhlen

© 2019 by BURKART Immobilien GmbH | Maklerhomepage by GermanMadeMarketing

BURKART Immobilien GmbH hat 4,97 von 5 Sternen | 391 Bewertungen auf ProvenExpert.com

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Disclaimer
  • AGB´s
  • Standort
Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie diese Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahre mehr