ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB´s

Unsere Objektangebotsangaben basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Der Makler kann keine Haftung für die Objekte und die Bonität der Käufer bzw. Verkäufer übernehmen. Zwischenverkauf bzw. Vermietung bleibt dem Eigentümer oder dem Makler vorbehalten.

Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Empfänger unbeschadet einer Courtage der Gegenseite bei Erwerb oder Vermietung eines Objektes durch ihn oder einen Verwandten eine Courtage von 3 % bzw. 2 Monatskaltmieten jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Ersatzgeschäfte und Nebenabreden (Anmietung anstelle Ankauf oder Ankauf statt Anmietung)

Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie, den Adressaten, bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den entstandenen Schaden in Höhe der entgangenen Käufer- und Verkäuferprovision bei Ankauf in Höhe von jeweils 3 % zzgl. gesetzlicher MwSt. und bei Anmietung in Höhe von 2 Monatskaltmieten zzgl. gesetzlicher MwSt. zu ersetzen.

Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle innerhalb von 5 Tagen unverzüglich mitzuteilen. Spätere Widersprüche braucht der Makler nicht gelten lassen.
Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.

Kommt ein Vertragsabschluss über ein von uns angebotenes Objekt zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erreicht wird.

Der Makler nimmt keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen Verkäufer / Vermieter und Interessenten dienen.

Bei Abschluss eines Kaufvertrages ist grundsätzlich von jeder Seite eine Provision zu entrichten und zwar in der Höhe der ortsüblichen Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr. Bei Abschluss eines Mietvertrages ist die Provision nur von Seiten des Mieters zu entrichten. Sämtliche Gebühren sind bei Vertragsabschluss fällig und zahlbar. Die Provision wird ebenfalls fällig, wenn der Empfänger des Angebotes binnen zwei Jahren nach Ablauf des Verwertungsauftrages ein Grundstücksgeschäft mit dem Auftraggeber des Verwertungsauftrages abschließt.

Bei Verstoß gegen eine dieser vereinbarten Bedingungen hat der Auftraggeber den vollen Provisionsanspruch zu zahlen, ohne Nachweis eines Schadens.

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lörrach.