Immobilienerbe: Was nun?

Immobilienerbe

Zu jedem zweiten Erbe gehört in Deutschland eine Immobilie. Die Freude über das Immobilienerbe hält oft nur kurz an, denn dann taucht die Frage auf: Was mache ich mit der Immobilie? Was darf ich mit Ihr tun? Die Antworten darauf hängen vom Einzelfall ab.

Erbengemeinschaft: der komplizierte Fall

Nicht selten erben mehrere Personen eine Immobilie. Sie bilden eine Erbengemeinschaft, die nun gemeinsam beschließen muss, was mit dem Haus oder der Wohnung geschieht. In der Praxis läuft der Abstimmungsprozess oft problematisch ab, was drastische Folgen haben kann. So kann ein Erbe beispielsweise eine Zwangsversteigerung des Objektes einleiten lassen, wodurch dieses unter dem Marktpreis in andere Hänge geht. Selbst wenn sich die Erben einig sind, können Schwierigkeiten entstehen. Wollen sie gemeinsam die Immobilie vermieten, teilen sie die Mietzahlungen und die Instandhaltungskosten für das Objekt untereinander auf. Das kann langfristig zu Problemen führen. Häufig ist der beste Weg, wenn der Erblasser bereits im Vorfeld das Haus oder die Wohnung per Makler verkauft. Der Verkaufserlös lässt sich besser aufteilen. Möchte er dies nicht tun, können die Erben diesen Schritt gehen.

Vorsicht Erbschaftsteuer

Ein Immobilienerbe kann steuerpflichtig sein. Ob eine Steuer anfällt und wie hoch diese ist, hängt vom Wert der Immobilie, dem Steuerfreibetrag des Erben und seiner Steuerklasse ab. Handelt es sich bei dem Erblasser um den Ehepartner, beläuft sich der Steuerfreibetrag auf 500.000 €. Das heißt, dass der Ehepartner steuerfrei ein Vermögen von bis zu 500.000 € erben kann. Übrigens: Nutzt der Erbe nach dem Erbfall die Immobilie selbst für einen Mindestzeitraum von zehn Jahren, entfällt jegliche Erbschaftsteuer auf das Objekt.

Pflichtteil nicht vergessen: die Sache mit dem Testament

Jeder darf ein Testament verfassen. Ist dieses rechtskräftig, wird im Erbfall nach den Anweisungen im Testament gehandelt. Allerdings gibt es in Deutschland den sogenannten Pflichtteil. So kann niemand seinen Ehepartner oder seine Kinder gänzlich enterben. Das ist nur im Härtefall möglich, der so gut wie nie vorliegt. Vererbt beispielsweise ein Vater seiner Ehefrau das komplette Haus, könnten die Kinder ihren Pflichtteil einfordern.

Gut beraten ist smart geerbt

Um das Beste aus Ihrem Immobilie herauszuholen, sollten Sie gut informiert sein. Ein Makler kann Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen, indem er Ihnen mitteilt, wie viel Miete oder welchen Kaufpreis Sie erwarten können. Darüber hinaus kann er Ihnen eine Einschätzung über den Wert der Immobilie geben. Lassen Sie sich von einem Immobilienmakler beraten, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung erben!

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