Immobilienmakler Lörrach
07621 - 425 830
  • Start
  • Verkäufer
    • Verkäufer-Checkliste
    • Verkäufer-Seminar
    • Immobilie bewerten
    • Verkaufs-Ratgeber
    • Strategie-Report
    • Ratgeber
    • Checklisten
  • Käufer
    • VIP-Interessentenliste
  • Tipps
    • Immobilien News
    • Immobilienmakler Blog
  • Immobilien
    • Aktuelle Immobilien
    • Referenzen
  • Team
    • Wir für Euch
  • Kontakt

Baubranche: Urteil: Bürgen dürfen über Mietschulden informiert werden

Montag, 18. September 2017Immobilien NewsKeine KommentareChristopher Lindermer

In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht Wedding, dass ein Vermieter rechtskonform handelt, wenn er den Vater eines Mieters als Bürgen über Mietrückstände informiert. Dies gilt auch, wenn dadurch beispielsweise Familienmitglieder von den Zahlungsausfällen erfahren, die nicht als Bürge eingetragen wurden (AZ 13 C 1001/17).

Im vorliegenden Fall hatte ein junger Mieter geklagt, da seine Vermieterin ohne Einverständniserklärung seine Eltern über angefallene Mietrückstände in Höhe von über 1.000 Euro informiert hatte. Er strebte eine Einstweilige Verfügung an, da er sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt gesehen hat. Zukünftig sollten seine Eltern keine Informationen aus dem Mietverhältnis mitgeteilt werden, so die Forderung.

Das Gericht entschied jedoch, dass die Mitteilung der Vermieterin rechtskonform gewesen ist. Die Information der Eltern verletze in keiner Weise seine Persönlichkeitsrechte. Darüber hinaus steht der Vermieterin frei, den Bürgen ihres Mieters – in dem Fall den Vater – über die Mietrückstände zu informieren.
© Fotolia.de / hywards
Source: ImmoNews

Ähnliche Beiträge

: Immobilien
Vorheriger Beitrag Baubranche: Einbruchschutz: Ein Thema für Mieter und Vermieter Nächster Beitrag Energieeffizienz: Heizen mit der Sonne: Branchenverband gibt Tipps für den Umstieg
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

Kontaktinformation

BURKART Immobilien GmbH
Palmstraße 34
79539 Lörrach
Tel:  07621 - 425830
Fax: 07621 - 425831
info@burkart.immobilien

Geschäftszeiten

Montag: 09:00-19:00
Dienstag: 09:00-19:00
Mittwoch: 09:00-19:00
Donnerstag: 09:00-19:00
Freitag: 09:00-19:00

Auch hier für Sie tätig

Immobilienmakler Weil am Rhein
Immobilienmakler Rheinfelden
Immobilienmakler Schopfheim Immobilienmakler Grenzach-Wyhlen

Anfahrt


Qualitätssiegel makler-empfehlung.de für BURKART Immobilien GmbH Immobilienmakler Erbbaurecht

BURKART Immobilien GmbH

Immobilienmakler Lörrach _ BURKART Immobilien GmbH
Facebook
Twitter
Google+
YouTube
RSS

Mit Freunden teilen

  • teilen  
  • twittern  
  • teilen  
  • teilen 
  • teilen 
Burkart Immobilienbüro Immobilien und Immobilienmakler Lörrach

© 2021 by BURKART Immobilien GmbH | Maklerhomepage by GermanMadeMarketing

BURKART Immobilien GmbH Immobilienmakler, Lörrach, Immobilie verkaufen, Haus verkaufen,Wohnung verkaufen hat 4,93 von 5 Sternen 514 Bewertungen auf ProvenExpert.com

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Disclaimer
  • AGB´s
  • Standort
Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie diese Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahre mehr