Immobilienmakler Lörrach
07621 - 425 830
  • Start
  • Verkäufer
    • Verkäufer-Checkliste
    • Verkäufer-Seminar
    • Immobilie bewerten
    • Verkaufs-Ratgeber
    • Strategie-Report
    • Ratgeber
    • Checklisten
  • Käufer
    • VIP-Interessentenliste
  • Tipps
    • Immobilien News
    • Immobilienmakler Blog
  • Immobilien
    • Aktuelle Immobilien
    • Referenzen
  • Team
    • Wir für Euch
  • Kontakt

Barrierefreies Badezimmer:

Mittwoch, 23. Oktober 2019Immobilien NewsChristopher Lindermer

Längst sind barrierefreie Badezimmer in zahlreichen Neubauimmobilien zu finden. Auch in die Jahre gekommene Bäder in Bestandsimmobilien werden hinsichtlich der barrierefreien Bestimmungen umgebaut. Doch wodurch zeichnet sich Barrierefreiheit aus und worauf müssen Eigentümer beim Umbau achten?

Die Anforderungen eines barrierefreien Badezimmers sind in der DIN 18040-2 festgeschrieben. Diese beschreiben sowohl die Mindeststandards als auch die erweiterten Anforderungen für Rollstuhlfahrer und dienen als gute Grundlage für die Planung von Baumaßnahmen. Problematisch ist allerdings, dass sich die Anforderungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, weshalb ein Sanitärfachmann oder Architekt vor den Baumaßnahmen zurate gezogen werden sollte. Für den Umbau von bereits bestehenden Bädern ist die DIN 18040-2 nicht vorgeschrieben.

Grundsächlich sollte ein Badezimmer so groß gebaut werden, dass im Falle einer Pflegesituation oder der Begehung von zwei Personen ausreichend Bewegungsfläche vorhanden ist. Es ist von Vorteil, eine Tür mit einer Breite von mindestens 90 Zentimetern einzubauen. Die Fenster sollten sich einfach öffnen und schließen lassen. Bedienungselemente wie Schalter, Steckdosen oder Heizkörperthermostate sollten auf einer Höhe von 85 Zentimetern über dem Fußboden befestigt werden. Die Dusche eines barrierefreien Badezimmers muss bodeneben sein und einen rutschhemmenden Bodenbelag haben. Unter dem Waschbecken sollte kein Waschschrank angebracht werden, damit die Möglichkeit zum Waschen auch im Sitzen gewährleistet wird.

Quelle: Bautipps
© photodune.net
Source: Immobilien-News

Ähnliche Beiträge

: Immobilien
Vorheriger Beitrag Die Gewerbeimmobilie stirbt nicht aus Nächster Beitrag Immobilien als Altersvorsorge:

Kontaktinformation

BURKART Immobilien GmbH
Palmstraße 34
79539 Lörrach
Tel:  07621 - 425830
Fax: 07621 - 425831
info@burkart.immobilien

Geschäftszeiten

Montag: 09:00-19:00
Dienstag: 09:00-19:00
Mittwoch: 09:00-19:00
Donnerstag: 09:00-19:00
Freitag: 09:00-19:00

Auch hier für Sie tätig

Immobilienmakler Weil am Rhein
Immobilienmakler Rheinfelden
Immobilienmakler Schopfheim Immobilienmakler Grenzach-Wyhlen

Qualifikation

Qualitätssiegel makler-empfehlung.de für BURKART Immobilien GmbH Immobilienmakler Erbbaurecht
Immowelt-Partner BURKART  Immobilien GmbH

BURKART Immobilien GmbH

Immobilienmakler Lörrach _ BURKART Immobilien GmbH

Anfahrt


Mit Freunden teilen

  • teilen  
  • twittern  
  • teilen  
  • teilen 
  • teilen 
Facebook
Twitter
Google+
YouTube
RSS
Burkart Immobilienbüro Immobilien und Immobilienmakler Lörrach

© 2021 by BURKART Immobilien GmbH | Maklerhomepage by GermanMadeMarketing

BURKART Immobilien GmbH Immobilienmakler, Lörrach, Immobilie verkaufen, Haus verkaufen,Wohnung verkaufen hat 4,95 von 5 Sternen 540 Bewertungen auf ProvenExpert.com

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Disclaimer
  • AGB´s
  • Standort